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Planung und Abstimmung
- Erstellung oder Mitwirkung an der Erstellung integrierter Eingliederungspläne (in federführender Verantwortung eines Bezugstherapeuten)
- Erstellung maßnahmebezogener, spezieller Eingliederungspläne(in federführender Verantwortung eines Bezugstherapeuten)
- Prozessbegleitende Überprüfung, Fortschreibung oder Änderung integrierter und spezieller Eingliederungspläne
- Koordination der Eingliederungspläne mit den/dem
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Leistungsberechtigten
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Angehörigen und Bezugspersonen im sozialen Umfeld
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Gesetzlichen Betreuer
- Mitarbeitern der eigenen Einrichtung
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Bisher tätigen oder zukünftig beteiligten Therapeuten anderer Dienste und Einrichtungen
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Leistungsträgern
- Sicherstellung der Kooperation im Eingliederungsprozess (Case Management)
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